Der einheitliche Mehrwertsteuersatz wird kommen – Juncker sei Dank

Niemand hat es verstanden und außer den Finanzämtern hat es auch keiner gewollt. Die unterschiedliche Besteuerung von digitalen und elektronischen Ausgaben von Medien wird wohl fallen – Juncker sei Dank. Wir Deutsche haben das alleine nicht hinbekommen. Die Möglichkeit, wieder sinnvolle, verbraucherfreundliche Bundles zu schnüren, ohne endlose Schleifen in der IT stricken zu müssen, damit eine steuerkonforme Rechnung erzeugt werden kann, ist aber kein Fortschritt. Es ist die Rückkehr zum Normalniveau.

Warum die deutschen Medien flächendeckend (und völlig selbstverständlich) davon ausgehen, dass damit der einheitliche reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für digitale Ausgaben kommen wird, lässt sich aus dem Statement von Herrn Juncker nicht zwingend begründen, denn eine solche Regelung ist eine nationale Angelegenheit. Eine EU-weite „technologieneutrale Erhebung der Mehrwertsteuer“, bedeutet erstmal nicht einen einheitlich reduzierten nationalen Steuersatz.

Vertraut die Branche auf die Durchschlagsfähigkeit ihrer Lobbyarbeit, die den uneinheitlichen Steuersatz in der Vergangenheit nicht verhindern konnte? Für den Außenstehenden wirkt das fast ein wenig naiv  – oder ist bereits alles abgesprochen? Die Erwartung seitens der Verbände jedenfalls geht so weit, dass Juncker sogar unzutreffende Aussagen in den Mund gelegt werden. Auf der Website des BDZV heisst es:

“ Vor diesem Hintergrund begrüßte der BDZV-Präsident die Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, im Rahmen der geplanten generellen Mehrwertsteuerreform 2016 den reduzierten Steuersatz auch auf elektronische Angebote wie digitale Bücher und Online-Publikationen anzuwenden. „

In Wahrheit sagte Juncker etwas anderes:

„Aber die Kommission wird diesen reduzierten Mehrwertsteuersatz im Jahr 2016 allen Mitgliedsstaaten vorschlagen.“

(Die Rede von Juncker sehen Sie hier: das Zitat ab 25:3)

http://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I102805

Sollte es tatsächlich eine Anpassung des Steuersatzes für elektronische Verlagserzeugnisse nach unten geben, wird diese aber nicht bei den Kunden ankommen. Das war bei der Senkung der Hotelsteuer durch die FDP auch nicht anders. Die Wahrheit ist: Es geht hier nicht um die Förderung des „Kulturgutes Buch“ – Briefmarken, Karten, Noten und Zeitungen profitieren auch. Hier soll ein Wirtschaftszweig subventioniert werden, der in großen Teilen profitabel ist und die Überschüsse auch an seine Gesellschafter ausschüttet. Man könnte es auch ohne Übertreibung eine Verlegersubvention nennen.

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