L-Pub GmbH schließt erfolgreich neue Finanzierungsrunde ab

Das 2015 gegründete Startup L-Pub aus Offenbach am Main hat mit der Hessen Kapital I GmbH und weiteren privaten Investoren starke Partner für sein Wachstum gewonnen. Ziel der aktuellen Kapitalerhöhung ist u.a. die Weiterentwicklung der Software-Produkte von L-Pub im Bereich Learning Technologies und Services.

Hessen Kapital I unterstützt mittelständische Unternehmen bei ihren Innovations- und Wachstumsprojekten. Der Fonds der Hessen Kapital I GmbH wird aus Mitteln des Landes Hessen und aus einem Strukturfonds der Europäischen Union finanziert.

Als Business Angel und Seed-Investor bereits seit Ende 2015 an Bord ist Aljoscha Walser, Geschäftsführer der Narses Beteiligungsgesellschaft. Der Kontakt zu Narses entstand über den Start-Up Club des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.

Fliegende Bücher

Über L-Pub

L-Pub steht für „Learning Publications“. Die Kernkompetenz des technologie-basierten Unternehmens: Durch maßgeschneidertes Natural Language Processing werden digitale Inhalte (z.B. ePUB-Dateien oder Websites) mit Datenbanken verbunden. Dies ermöglicht es Verlagen und anderen Anbietern, für ihre Inhalte personalisierte, kontextbasierte Zusatzfunktionen anzubieten und messbar erfolgreiche Lernerlebnisse zu erschaffen. Dazu gehören z.B. passgenaue Übersetzungen, Erklär-Texte, Popup-Grafiken sowie automatisierte Übungen. Das Ergebnis ist ein aufgewertetes E-Book – ein sogenanntes L-Book. Dank eines standardisierten Prozesses kann die L-Book Produktion weitgehend automatisiert erfolgen. Somit können Inhaltsanbieter ihre bestehenden Kunden mit zeitgemäßen Zusatzfunktionalitäten stärker an sich binden und sogar ganz neue Zielgruppen erreichen.

Erste Produkte von L-Pub können hier eingesehen werden:

www.vobot.me

www.storyplanet.de

Gesetzesentwurf verspricht neue Anreize für Investoren

Am 14. September 2016 soll das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschieden, der deutsche Start-Ups und Investoren aufhorchen lässt. Die „Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung“ sieht vor, dass bisher nicht genutzte Verlustvorträge eines Unternehmens auch bei Neueintritt oder Wechsel von Anteilseignern erhalten bleiben. Investoren könnten Verluste aus Risikoengagements damit steuerlich geltend machen.  Bisher gehen Verlustvorträge bei einem Erwerb zwischen 25 % und 50 % anteilig und bei einem Erwerb von über 50 % vollständig unter.

Von der neuen Regelung können nicht nur technologiebasierte Start-Ups profitieren. Auch angeschlagene Unternehmen, bei denen eine Finanzspritze den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht, könnten künftig leichter Kapital finden. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Das Klima für Investoren verspricht durch diese Initiative des Bundesfinanzministeriums freundlicher zu werden.

Quelle:
Informationspapier der Kanzlei PSP