Eine andere Variante des Topos „Nachfolge“ ist ein bekannter und brillianter Kopf unserer Brance. Obwohl er keine natürlichen Erben hat, verfügt er über kein Testament . „Ich bin da abergläubisch“. Als wenn die Niederlegung des letzten Willens das Ableben beschleunigen würde. Wem fällt dazu ein besserer Begriff ein als: Verantwortungslos. Billiant aber verantwortungslos. Gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten.
Dabei gäbe es für ihn eine einfache Lösung, die gelegendlich von ledig gebliebenen Bauern gewählt wird, die ihren Hof über ihren Tod hinaus erhalten wollen. Der WAZ-Gesellschafter und Wirtschaftsanwalt Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat ihn gewählt. Er hat kurzerhand seinen Kanzlei-Partner Georg Scheid adoptiert und so die Nachfolge geregelt. http://juve.de/?p=154431
Ein fast fiktives Gespräch
Berater: “ Sagen Sie mal Herr Geschäftsführer, was passiert eigentlich, wenn Ihnen was passiert? Wenn Sie ein Backstein trifft, oder Sie mit einem Flugzeug abstürzen?
Verleger: „Wieso?“
Berater: „Sie sagten gerade, sie hätten noch ein Kind aus erster Ehe; richtig?“
Verleger: „Ja, stimmt.“
Berater: „Haben Sie ein Testament, das das regelt?“
Verleger: „Warum?“
Berater: „Wenn Ihnen was passiert, ist Ihr Kind aus erster Ehe voll erbberechtigt und Ihre Exfrau – als gesetzlicher Vormund des Kindes – sitzt dann gemeinsam mit Ihrer Witwe am Gesellschaftertisch. Wollen Sie Ihrer Ehefrau das wirklich antun?!
Verleger: ((schweigt))
Hallo,
danke für das Anschauliche Beispiel. Für das Erbrecht lohnt es sich, sollte es bereits zu einem solchen Fall gekommen sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, sollten sich Probleme ergeben. Wir hatten in Innsbruck im letzten Jahr einen ähnlichen Fall, aber alles konnte sachlich geklärt werden.