Zur Kehrseite der aktuellen Urheberrechtsnovelle

Die jetzt vereinbarte Urheberrechtsnovelle wirft wichtige Fragen auf. Aus unserer Sicht hat der Erfolg des Börsenvereins bei der Fixierung der Verlegerbeteiligung am Zweitverwertungsrecht eine Kehrseite, die nicht unterschätzt werden sollte.
Für die Verlage enthalten die Regelungen einen deutlich erkennbaren administrativen Mehraufwand, wenn nicht sogar Mehrkosten bei der Nachimplementierung ihrer Report- bzw. Honorarabrechnungssysteme. In der Pressemitteilung der SPD-Fraktion zur Urheberrechtsnovelle steht:

1. „Häufigkeit und Ausmaß der Nutzung eines Werkes“ müssen „bei der Frage nach der angemessenen Vergütung berücksichtigt werden“.
Was bedeutet diese Regelung für Pauschalvereinbarungen?

2. „Urhebern [steht] zukünftig ein standardisierter, jährlich einforderbarer Auskunftsanspruch zu.“
Wer hat die technischen Voraussetzungen, um diese Fragen zu beantworten? Müssen nun die Klickzahlen von einzelnen Texten bei Onlinepublikationen dokumentiert werden?
Sieht die Urheberrechtsnovelle Übergangsregelungen vor?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert