Wenn die Rückforderung der VG Wort zum Problem wird – was ist zu tun?

Ende Juni 2017 werden bei den Verlagen die Rückforderungen der VG Wort, VG Bildkunst und GEMA eingehen. In Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei BBL bietet Narses Soforthilfe an: Wir unterstützen Verlage dabei, eine Überschuldung zu vermeiden und entsprechende Umstrukturierungen vorzunehmen. Aber es eilt: Das Zahlungsziel der Rechnungen beträgt dreißig Tage!

Ein Aufschub ist wohl eher unwahrscheinlich. Denn es liegen Stand heute noch keine Informationen dazu vor, ob die VG Wort Zahlungspläne anbietet bzw. anbieten kann, steht sie doch selbst unter Druck, an die Autoren zurückzuzahlen.

Was zu tun ist, wenn die Forderung(en) eintreffen:

  1. Warten Sie nicht, sondern handeln Sie schnell, ruhig und konsequent.
  2. Klären Sie lieber vorsorglich Ihren Finanzstatus.
  3. Vermeiden Sie eine Insolvenzverschleppung. Ab dem Wissen um eine anstehende Zahlungsunfähigkeit tickt die Uhr und Sie haben maximal drei Wochen Zeit, bis Sie beim Amtsgericht Insolvenz anmelden MÜSSEN. Ab diesem Zeitpunkt machen Sie sich als GeschäftsführerIn bei Unterlassung strafbar.
  4. Damit es dazu nicht kommt: Wenden Sie sich schnellstens an Spezialisten, etwa an uns als erfahrene Unternehmensberatung für Verlage (narses.de) oder an die auf Krisenbewältigung spezialisierte Kanzlei BBL (www.bbl-law.de).
  1. Nicht-Handeln ist keine Alternative: Nur durch aktives Handeln können Insolvenzen vermieden werden.
  2. Eine Insolvenz muss nicht das Ende der Welt bedeuten. Mit dem neuen Mittel der Insolvenz in Eigenverwaltung und einem belastbaren Insolvenzplan bestehen reelle Chancen auf eine rasche Sanierung und ggfs. Neuausrichtung.

Hintergrund:

Ein Verwaltungsratsmitglied der VG Wort bestätigte: Nach Abzug der bereits an die VG Wort zurückgezahlten 26 Mio. Euro sowie einem Autorenverzicht in Höhe der geschätzten Summe von ca. 10 Mio. Euro sind immerhin noch Rückforderungen von ca. 50 Mio. Euro zu erwarten. Hinzu kommen noch anteilige Rückforderungen der VG Bildkunst sowie der GEMA. Verlässliche Zahlen liegen darüber nicht vor. Verschiedene Markteilnehmer erwarten auch hier Rückforderungen von zweistelligen Millionenbeträgen im höheren Bereich.

Die VG Wort erklärte mit dem Rundschreiben „Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Mitgliederversammlung am 20. Mai 2017“ Folgendes:

„Rückabwicklung der Verlagsausschüttung für die Jahre 2012 bis 2015

Die Mitgliederversammlung wurde ausführlich über den Stand der Rückabwicklung bei den Verlagsausschüttungen informiert. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 hatte die VG WORT die Ausschüttungen an Verlage für Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen aus den Jahren 2012 bis 2015 zurückgefordert. Insgesamt geht es dabei um eine Rückforderungssumme in Höhe von € 85,7 Mio. Allerdings bestand für Urheber die Möglichkeit, gegenüber der VG WORT zu Gunsten ihrer Verlage auf eine Nachzahlung von Tantiemen zu verzichten. Das galt auch für das Jahr 2016, in dem es zu keinen Verlagsausschüttungen mehr gekommen war. Insgesamt haben ca. 26.000 Autoren entsprechende Verzichtserklärungen bis Ende Februar 2017 abgegeben. Voraussichtlich Ende Juni wird die Rechnungsstellung – unter Berücksichtigung des Wertes der fristgerecht eingegangenen Verzichtserklärungen – an die Verlage mit einem festgesetzten Zahlungsziel von 30 Tagen erfolgen.“

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