EU-Datenschutz-Grundverordnung – Ein massives Problem für viele Verlage

Nach dem Thema „VG Wort“, das vollkommen unterschätzt wurde, naht still und relativ leise das nächste Unheil: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese ist bereits gültig und die laufende Übergangsfrist endet am 25.05.2018. Es gibt KEINE Verlängerung. Die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes wurde ebenfalls bereits vom Bundestag beschlossen und am 12.05.2017 vom Bundesrat bestätigt. Das ist wenig Zeit, wenn man den Aufwand und die daraus resultierenden Konsequenzen berücksichtigt.

Das Spektrum reicht von „alles klar“ bis zur völligen Ahnungslosigkeit

Wir haben punktuell in der Verlagsbranche nachgefragt. Demnach bearbeiten große Verlage und Verlagsgruppen seit mindestens einem Jahr das Thema intensiv. Dennoch sind sie nicht sicher, ob sie zum Stichtag fertig werden. Von eher mittelgroßen bis kleineren Verlagen bekommt man Aussagen von „Alles im Griff“ bis hin zu „Mir nicht bekannt“ oder „Riesiges Problem. Das Thema ist für uns existenzgefährdend“.

Verlage, die einen fachlich qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten haben, sollten im Prinzip schon deutlich besser aufgestellt sein. Verlage mit einem bisher weniger professionellen Umgang mit Daten haben hingegen gewaltigen Aufholbedarf. Die Datenschutzbehörden rüsten bereits auf und auch gewisse Teile der Anwaltschaft, da ein sehr gutes Abmahngeschäft in Sicht ist.

Was man mindestens zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wissen muss

  • Die Datenschutz-Grundverordnung gilt immer, wenn es um personenbezogene Daten geht. Betroffen sind aber nicht nur Kundendaten sondern beispielsweise auch die Daten von Gehaltsabrechnungen sowie IP-Adressen.
  • Es gibt neue Anforderungen an die ERP-Systeme. Eventuell müssen neue Funktionen eingeführt werden.
  • Die Detailausführungen der DSGVO treffen massiv die Adressgewinnung, aber auch den bestehenden Adress- und Kundenstamm und die damit verbundenen Dokumentationen.
  • Zwischen Consumer und B2B wird nicht mehr unterschieden. Ohne Double Opt-In und ausführliche Checkbox geht bei der Kundengewinnung nichts mehr.
  • Bei Verstößen wird es jetzt richtig teuer: Im Extremfall drohen Bußgelder bis 20 Mio. Euro.
  • Es gibt keine internationalen Ausweichmöglichkeiten zur Nutzung von Adressen im Ausland.
  • Und was Geschäftsführern zu denken geben muss: Sie haften jetzt persönlich. (Ein Geschäftsführer formulierte es so: „Die Gesetzeslage empfinde ich als so unübersichtlich, aber auch drastisch, dass es fast unmöglich ist, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, wenn ich mein Geschäft weiter betreiben möchte.“)

Was ist zu tun?

Wenn Ihr Unternehmen bisher NICHT aktiv geworden ist, müssen Sie jetzt handeln, da die Übergangsfrist abläuft. Unsere Empfehlung: Das Thema unbedingt ernst nehmen. Nehmen Sie mit Kontakt mit Fachleuten auf, gerne auch mit uns, wir helfen Ihnen weiter.

Das Narses-Angebot zum Thema Datenschutz-Grundverordnung

1. Eine offene Tagesveranstaltung, in der Sie von technischen und juristischen Fachleuten über die Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung auf den aktuellen Stand gebracht werden.

2. Ein individueller DSGVO-Workshop, in dem die technischen, systemischen und rechtlichen Themen sowie Prozesse in Ihrem Verlag abgeklopft werden. In diesem Workshop wird auch ein Aktionsplan für Ihr Unternehmen entwickelt.

Eine erweiterte Fassung dieses Artikels von Klaus-Peter Stegen ist auch in Heft 17_2017 des Digital Publishing Reports erschienen.

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