Am 14. September 2016 soll das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschieden, der deutsche Start-Ups und Investoren aufhorchen lässt. Die „Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung“ sieht vor, dass bisher nicht genutzte Verlustvorträge eines Unternehmens auch bei Neueintritt oder Wechsel von Anteilseignern erhalten bleiben. Investoren könnten Verluste aus Risikoengagements damit steuerlich geltend machen. Bisher gehen Verlustvorträge bei einem Erwerb zwischen 25 % und 50 % anteilig und bei einem Erwerb von über 50 % vollständig unter.
Von der neuen Regelung können nicht nur technologiebasierte Start-Ups profitieren. Auch angeschlagene Unternehmen, bei denen eine Finanzspritze den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht, könnten künftig leichter Kapital finden. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Das Klima für Investoren verspricht durch diese Initiative des Bundesfinanzministeriums freundlicher zu werden.
Quelle:
Informationspapier der Kanzlei PSP