Neues Aktiengesetz: Künftig 4 und 5 Aufsichtsräte möglich

Bisher galt die Vorschrift, dass die Zahl der Aufsichtsräte einer AG immer durch drei teilbar sein muss. Für Unternehmen, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland haben und damit nicht der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, ist die Regelung künftig aufgehoben. Kleinere Aktiengesellschaften, und das ist die weit überwiegende Anzahl, können künftig die Zahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder frei bestimmen.
In der Medienbranche dürften, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, wohl die meisten Aktiengesellschaften von dieser Flexibilität profitieren.

Was bleibt:

Die Mindestgröße von drei Personen gilt weiterhin. Eine entsprechende Anpassung der Satzung wird in vielen Aktiengesellschaften notwendig sein.

Im Bundesrat wurde in seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 2015 die Aktienrechtsnovelle 2016 ohne weitere Anträge verabschiedet. Damit kann auch die Änderung von § 95 AktG im Laufe des Januar 2016 nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Weitere Infos zu Gesetzesnovelle:

Freshfields: Was hat sich gegenüber dem Regierungsentwurf geändert?

Handelsblatt zur Gesetzesnovelle des Aktiengesetzes

Digitale Mediendienstleister: 2015 war gut, 2016 wird besser

Um den Zustand der Buch- und Medienbranche zu beurteilen, lohnt sich ein Blick auf ihre Dienstleister. Daher hat die Narses Beratungsgesellschaft ihrem Panel aus führenden digitalen Mediendienstleistern zum Jahresende drei Fragen gestellt:

  1. Wie sind die Geschäfte 2015 für Ihr Unternehmen gelaufen?
  2. Welche Entwicklung Ihrer Geschäfte erwarten Sie für 2016?
  3. Was wird im kommenden Jahr für Ihr Geschäft besonders wichtig sein?

Die Antworten sind optimistisch, werfen aber auch Fragen auf.

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Bauernopfer bei Cornelsen?

Eine Meldung mit Einordnung von Aljoscha Walser:

Gerade wurde der Name des neuen Chefs bei Cornelsen veröffentlicht, da passiert das:

Alexander Möller, CTO Cornelsen Schulverlage ist laut Autoreply „…unter dieser Mailadresse leider nicht mehr erreichbar.“ Zufall oder Flucht?

Angesichts der andauernden Probleme mit der Konzern-IT ist niemand verwundert. Es riecht aber nach einem Bauernopfer. Unabhängig davon, welches die konkreten Gründe für das Ausscheiden sind: Wirklich verantwortlich für die IT-Misere ist ein SAP-nahes Mitglied der Geschäftsleitung, und das ist immer noch an Bord. Hier könnte jemand aus sehr naheliegenden Gründen ein großes Interesse daran haben, mit dem Finger auf den ausgeschiedenen CTO zu zeigen und sich selbst aus der Schusslinie zu bringen.

iBusiness: Bericht zur ersten Narses-Umfrage unter Mediendienstleistern

Hier finden Sie den Bericht von iBusiness-Redakteurin Verena Gründel zu unserer ersten Umfrage unter Mediendienstleistern. Thema der Umfrage waren Erfahrungen mit und Wünsche für die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und Verlagen.

www.ibusiness.de

(Für den vollständigen Text ist eine Anmeldung im kostenlosen Portal erforderlich.)

 

Bastei Lübbe und das Geschwätz von gestern

Gastbeitrag von Matthias Koeffler:

Einem berühmten Kölner wird ein berühmtes Zitat zugeschrieben. „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“, soll Konrad Adenauer gesagt haben. Wenn man sich die Begründung von Bastei Lübbe ansieht, die schlechter werdenden Halbjahreszahlen (veröffentlicht am 12.11.2015, das Geschäftsjahr beginnt am 1. April, wir berichteten) schön zu reden, könnte man den Eindruck bekommen, dass dieser Satz hier besonders offensiv gepflegt wird. Weiterlesen

Bastei Lübbe Aktienkurs immer noch nicht auf Ausgabe-Niveau

Status

Was auch immer der Bastei Lübbe Verlag erzählen mag. Die ganze Wahrheit seiner Erfolglosigkeit spiegelt sich in einer einzigen Grafik wider. Das Chart zum Bastei Lübbe Aktienkurs zeigt, dass der Börsenkurs noch immer nicht das Ausgabeniveau erreicht hat.

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