Digitale Dienstleister: BGH-Urteil ist Investitionsbremse

Eine Narses-Blitzumfrage bei digitalen Mediendienstleistern zeigt: Das BGH-Urteil zur VG Wort wird nicht nur bei Verlagen, sondern auch bei Dienstleistern Auswirkungen haben.

Keinen der befragten Dienstleister lässt dieses Urteil kalt: „Die finanzielle Dimension der VG Wort-Entscheidung ist für einige Verlage lebensbedrohlich.“ Konkrete Sorgen machen sich die IT-Partner der Verlage insbesondere um ihre kleineren und wirtschaftlich schwächeren Kunden. Die Pflicht zur Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen wird dort als existenziell bedrohlich eingeschätzt, „wobei abzuwarten bleibt, was ‚Rückzahlung‘ wirklich bedeutet.“

Nicht alle Dienstleister sind vom BGH-Urteil betroffen

Erkennbar ist, dass sich nicht alle Dienstleister gleichermaßen betroffen sehen. Diejenigen Anbieter, deren Leistungen auf Verlagsseite keine oder nur geringe Investitionen voraussetzen, bestätigen den positiven Ausblick aus der Narses Umfrage im vergangenen Jahr. Ein Vertriebsdienstleister kommentierte: „Abgesehen von den generellen negativen Auswirkungen auf die Erlössituation unserer Verlagskunden gibt es keinen direkten Einfluss auf unser digitales Vertriebsgeschäft.“

Im Vergleich dazu sehen Anbieter, die Verlagen Standard-Software oder IT-Projekte verkaufen, die Lage deutlich kritischer: „Das wird die Bereitschaft und die Möglichkeit, jetzt in IT zu investieren, kurzfristig senken. Obwohl genau das Gegenteil angezeigt wäre.“

Zusammengefasst

Der positive wirtschaftliche Ausblick aus dem vergangenen Jahr hat sich in Summe deutlich eingetrübt.

Narses Umfrage zum wirtschaftlicher Ausblick auf 2016

Bastei-Lübbe investiert in physikalische Nebenmärkte

Bastei-Lübbe erwirbt 51% des Nebenmärkte-Dienstleisters Buchpartner. „Das Angebot, uns an Buchpartner zu beteiligen, war eine große und attraktive Chance für uns, die wir unbedingt nutzen wollten“ zitiert der buchreport den CEO von Bastei-Lübbe. Buchpartner ist der größte Buchversorger für den Lebensmitteleinzelhandel.

Unsere Einschätzung zur investition in Nebenmärkte:

Die Investition in Buchpartner passt nicht erkennbat in die kommunizierte Digitalstrategie des Kölner Medienhauses. Das Geld für den Kaufpreis fehlt für den Ausbau des Digitalgeschäfts. Aber für die Digitalstorry hatten Aktionäre beim IPO vor knapp drei Jahren 9 Euro pro Aktie bezahlt. Und diesen Kurs hat die Aktie seit dem Ausgabetag nicht mehr erreicht.

Der Kauf ist kein erkennbarer Schritt nach vorne.

buchreport-Artikel

Aktueller Börsenkurs bei Finanzen.net

 

buchreport / pubiz: Vorstellung der vierten Narses-Umfrage

Die vierte Narses-Umfrage unter digitalen Mediendienstleistern zum Rückblick auf 2015 und Ausblick für 2016 kommt auch in der Branchenpresse gut an: Im buchreport.express (1/2016) werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Befragung vorgestellt.

Online ist der Bericht bei pubiz.de zu finden.

Verbindung von Big Data und Inkjet-Innovation: Bosch-Druck erfindet Print neu

Im November 2015 gewann das Unternehmen Bosch-Druck den Konica Minolta Award als Digitaldrucker des Jahres. CEO Dr. Rüdiger Schmidt zu der Frage, was seine Printprodukte innovativ macht und wie die Nutzung von Big Data dem Druckgewerbe zu neuem Glanz verhelfen kann: Weiterlesen

Medien Union darf weiteren Fachverlag kaufen

Die Medien Union GmbH aus Ludwigshafen übernimmt, mit Segen des Kartellamtes, über ihre Beteiligungsgesellschaft Intermedia einen weiteren Fachverlag: den Fachschriften-Verlag. Da aufgrund der kartellrechtlichen Situation Zukäufe im Tageszeitungsbereich fast unmöglich sind, investiert die Familie Schaub bereits seit Jahren in Fachinformationsanbieter.

Zu den Beteiligungen der Intermedia gehören u.a. Walhalla Fachverlag, Deutscher Anwaltverlag, TOP HAIR International, Soldan und Jobware.de.

Logo der Intermedia Vermögensverwaltungs GmbH

 

intermedia Beteiligungsgesellschaft
Quelle der Meldung

Neues Aktiengesetz: Künftig 4 und 5 Aufsichtsräte möglich

Bisher galt die Vorschrift, dass die Zahl der Aufsichtsräte einer AG immer durch drei teilbar sein muss. Für Unternehmen, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland haben und damit nicht der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, ist die Regelung künftig aufgehoben. Kleinere Aktiengesellschaften, und das ist die weit überwiegende Anzahl, können künftig die Zahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder frei bestimmen.
In der Medienbranche dürften, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, wohl die meisten Aktiengesellschaften von dieser Flexibilität profitieren.

Was bleibt:

Die Mindestgröße von drei Personen gilt weiterhin. Eine entsprechende Anpassung der Satzung wird in vielen Aktiengesellschaften notwendig sein.

Im Bundesrat wurde in seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 2015 die Aktienrechtsnovelle 2016 ohne weitere Anträge verabschiedet. Damit kann auch die Änderung von § 95 AktG im Laufe des Januar 2016 nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Weitere Infos zu Gesetzesnovelle:

Freshfields: Was hat sich gegenüber dem Regierungsentwurf geändert?

Handelsblatt zur Gesetzesnovelle des Aktiengesetzes

Digitale Mediendienstleister: 2015 war gut, 2016 wird besser

Um den Zustand der Buch- und Medienbranche zu beurteilen, lohnt sich ein Blick auf ihre Dienstleister. Daher hat die Narses Beratungsgesellschaft ihrem Panel aus führenden digitalen Mediendienstleistern zum Jahresende drei Fragen gestellt:

  1. Wie sind die Geschäfte 2015 für Ihr Unternehmen gelaufen?
  2. Welche Entwicklung Ihrer Geschäfte erwarten Sie für 2016?
  3. Was wird im kommenden Jahr für Ihr Geschäft besonders wichtig sein?

Die Antworten sind optimistisch, werfen aber auch Fragen auf.

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iBusiness: Bericht zur ersten Narses-Umfrage unter Mediendienstleistern

Hier finden Sie den Bericht von iBusiness-Redakteurin Verena Gründel zu unserer ersten Umfrage unter Mediendienstleistern. Thema der Umfrage waren Erfahrungen mit und Wünsche für die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und Verlagen.

www.ibusiness.de

(Für den vollständigen Text ist eine Anmeldung im kostenlosen Portal erforderlich.)

 

Bastei Lübbe und das Geschwätz von gestern

Gastbeitrag von Matthias Koeffler:

Einem berühmten Kölner wird ein berühmtes Zitat zugeschrieben. „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“, soll Konrad Adenauer gesagt haben. Wenn man sich die Begründung von Bastei Lübbe ansieht, die schlechter werdenden Halbjahreszahlen (veröffentlicht am 12.11.2015, das Geschäftsjahr beginnt am 1. April, wir berichteten) schön zu reden, könnte man den Eindruck bekommen, dass dieser Satz hier besonders offensiv gepflegt wird. Weiterlesen

Bastei Lübbe Aktienkurs immer noch nicht auf Ausgabe-Niveau

Status

Aljoscha Walser

Was auch immer der Bastei Lübbe Verlag erzählen mag. Die ganze Wahrheit seiner Erfolglosigkeit spiegelt sich in einer einzigen Grafik wider. Das Chart zum Bastei Lübbe Aktienkurs zeigt, dass der Börsenkurs noch immer nicht das Ausgabeniveau erreicht hat.

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