„Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der Beklagten ((VG-WORT)) wahrgenommen werden könnten. Verleger sind – von den hier nicht in Rede stehenden Presseverlegern abgesehen – nicht Inhaber eines Leistungsschutzrechts (dazu C I 4).
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stehen kraft Gesetzes originär den Urhebern zu (da zu C I 5).
Die Bestimmung des § 63a Satz 2 Fall 2 UrhG fingiert weder ein Leistungsschutzrecht noch einen Vergütungsanspruch der Verleger (dazu C I 6).“
HarperCollins: -11% Umsatz im ersten Quartal.
Status
Wohin man blickt, fast nur schlechte Zahlen im Hause Rupert Murdoch. Was viele nicht wissen: Zum verlegerischen Reich des Australiers gehört auch der zweitgrößte Publikumsverlag der Welt, HarperCollins, mit Vertretungen in 18 Ländern. Harper Collins liefert im Ersten Quartal besonders schlechte Zahlen. -11% Umsatz
Digitale Dienstleister: BGH-Urteil ist Investitionsbremse
Eine Narses-Blitzumfrage bei digitalen Mediendienstleistern zeigt: Das BGH-Urteil zur VG Wort wird nicht nur bei Verlagen, sondern auch bei Dienstleistern Auswirkungen haben.
Keinen der befragten Dienstleister lässt dieses Urteil kalt: „Die finanzielle Dimension der VG Wort-Entscheidung ist für einige Verlage lebensbedrohlich.“ Konkrete Sorgen machen sich die IT-Partner der Verlage insbesondere um ihre kleineren und wirtschaftlich schwächeren Kunden. Die Pflicht zur Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen wird dort als existenziell bedrohlich eingeschätzt, „wobei abzuwarten bleibt, was ‚Rückzahlung‘ wirklich bedeutet.“
Nicht alle Dienstleister sind vom BGH-Urteil betroffen
Erkennbar ist, dass sich nicht alle Dienstleister gleichermaßen betroffen sehen. Diejenigen Anbieter, deren Leistungen auf Verlagsseite keine oder nur geringe Investitionen voraussetzen, bestätigen den positiven Ausblick aus der Narses Umfrage im vergangenen Jahr. Ein Vertriebsdienstleister kommentierte: „Abgesehen von den generellen negativen Auswirkungen auf die Erlössituation unserer Verlagskunden gibt es keinen direkten Einfluss auf unser digitales Vertriebsgeschäft.“
Im Vergleich dazu sehen Anbieter, die Verlagen Standard-Software oder IT-Projekte verkaufen, die Lage deutlich kritischer: „Das wird die Bereitschaft und die Möglichkeit, jetzt in IT zu investieren, kurzfristig senken. Obwohl genau das Gegenteil angezeigt wäre.“
Zusammengefasst
Der positive wirtschaftliche Ausblick aus dem vergangenen Jahr hat sich in Summe deutlich eingetrübt.
Bastei-Lübbe investiert in physikalische Nebenmärkte
Bastei-Lübbe erwirbt 51% des Nebenmärkte-Dienstleisters Buchpartner. „Das Angebot, uns an Buchpartner zu beteiligen, war eine große und attraktive Chance für uns, die wir unbedingt nutzen wollten“ zitiert der buchreport den CEO von Bastei-Lübbe. Buchpartner ist der größte Buchversorger für den Lebensmitteleinzelhandel.
Unsere Einschätzung zur investition in Nebenmärkte:
Die Investition in Buchpartner passt nicht erkennbat in die kommunizierte Digitalstrategie des Kölner Medienhauses. Das Geld für den Kaufpreis fehlt für den Ausbau des Digitalgeschäfts. Aber für die Digitalstorry hatten Aktionäre beim IPO vor knapp drei Jahren 9 Euro pro Aktie bezahlt. Und diesen Kurs hat die Aktie seit dem Ausgabetag nicht mehr erreicht.
Der Kauf ist kein erkennbarer Schritt nach vorne.
Aktueller Börsenkurs bei Finanzen.net
Ex-Medien-Vorstand von Heusinger wird Pressesprecher bei HSBC
Das nennt man wohl eine Kehrtwende, und journalistisch einen Scoop: Zuletzt war der renommierte Wirtschaftsjournalist Robert von Heusinger Publizistik-Vorstand bei DuMont – jetzt wird er Pressesprecher bei HSBC Deutschland. Banken und Finanzpolitik waren schon immer sein Thema, jetzt aber wechselt er die Seite. „My passion is finance!“ – schreibt er selbst dazu auf Facebook. Aus einem spitzzüngigen, aber allseits geschätzten Beobachter und erfolgreichen Journalismusmanager wird nun ein Akteur bei der deutschen Tochter einer internationalen Großbank.
Keine guten Aussichten für die Medienbranche
Ein echter Verlust für die deutsche Wirtschaftspublizistik und kein gutes Zeichen für die Branche. Man sollte erwarten, dass ein Journalist mit seinem publizistischen Lebenslauf und der Managementerfahrung bei einem Verlag eine neue Heimat findet. Wenn die Besten weder in der Politik noch bei der Vierten Gewalt zu finden sind, werden wir künftig vom Mittelmaß regiert und von Mittelmaß informiert – tempi passati.
Wir wünschen ihm von Herzen eine glückliche Hand und den notwendigen Freiraum von seinen Vorgesetzten bei HSBC, damit sein freier Geist nicht verkümmert. Mit den Panama Papers und der bevorstehenden Brexit-Entscheidung hat er sicher alle Hände voll zu tun.
Personalmeldung bei MEEDIA
Marktforscher GfK unter Druck
Laut Börsen-Zeitung verklagt die GfK ihren früheren Konzernchef (CEO) Klaus Wübbenhorst (60) sowie den Ex-Finanzvorstand Christian Weller von Ahlefeld (56) auf Schadenersatz. Die ehemaligen Top-Manager werden beschuldigt, es zugelassen zu haben, dass das örtliche Management in der Türkei 30 Mio. Euro an Steuern und Sozialabgaben hinterzogen hat.
Während der GfK-Aufsichtsrat das Geld von den Managern zurückverlangt, und angeblich eine außergerichtliche Einigung anstrebt, fordern die türkischen Behörden – so wird die Süddeutsche Zeitung bei Langendorfs Dienst zitiert – nicht nur eine Nachzahlung von den Nürnbergern, sondern sie wollen auch die höchstmögliche Strafe verhängen.
Neue Eigentümer – frisches Geld?
Das Manager Magazin behauptet, dass das Management Gespräche mit mehreren Finanzinvestoren führt. Wenn dies zutrifft, spricht vieles für eine Veränderung der Gesellschafterstruktur.
Börsen-Zeitung (Paywall)
Langendorfs-Dienst
Manager Magazin: Gfk will 30 Millionen Euro von Ex-Vorständen
buchreport / pubiz: Vorstellung der vierten Narses-Umfrage
Die vierte Narses-Umfrage unter digitalen Mediendienstleistern zum Rückblick auf 2015 und Ausblick für 2016 kommt auch in der Branchenpresse gut an: Im buchreport.express (1/2016) werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Befragung vorgestellt.
Online ist der Bericht bei pubiz.de zu finden.
Verbindung von Big Data und Inkjet-Innovation: Bosch-Druck erfindet Print neu
Im November 2015 gewann das Unternehmen Bosch-Druck den Konica Minolta Award als Digitaldrucker des Jahres. CEO Dr. Rüdiger Schmidt zu der Frage, was seine Printprodukte innovativ macht und wie die Nutzung von Big Data dem Druckgewerbe zu neuem Glanz verhelfen kann: Weiterlesen
Medien Union darf weiteren Fachverlag kaufen
Die Medien Union GmbH aus Ludwigshafen übernimmt, mit Segen des Kartellamtes, über ihre Beteiligungsgesellschaft Intermedia einen weiteren Fachverlag: den Fachschriften-Verlag. Da aufgrund der kartellrechtlichen Situation Zukäufe im Tageszeitungsbereich fast unmöglich sind, investiert die Familie Schaub bereits seit Jahren in Fachinformationsanbieter.
Zu den Beteiligungen der Intermedia gehören u.a. Walhalla Fachverlag, Deutscher Anwaltverlag, TOP HAIR International, Soldan und Jobware.de.
Neues Aktiengesetz: Künftig 4 und 5 Aufsichtsräte möglich
Bisher galt die Vorschrift, dass die Zahl der Aufsichtsräte einer AG immer durch drei teilbar sein muss. Für Unternehmen, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland haben und damit nicht der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, ist die Regelung künftig aufgehoben. Kleinere Aktiengesellschaften, und das ist die weit überwiegende Anzahl, können künftig die Zahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder frei bestimmen.
In der Medienbranche dürften, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, wohl die meisten Aktiengesellschaften von dieser Flexibilität profitieren.
Was bleibt:
Die Mindestgröße von drei Personen gilt weiterhin. Eine entsprechende Anpassung der Satzung wird in vielen Aktiengesellschaften notwendig sein.
Im Bundesrat wurde in seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 2015 die Aktienrechtsnovelle 2016 ohne weitere Anträge verabschiedet. Damit kann auch die Änderung von § 95 AktG im Laufe des Januar 2016 nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Weitere Infos zu Gesetzesnovelle:
Freshfields: Was hat sich gegenüber dem Regierungsentwurf geändert?